Interpretationshilfe zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

des Instituts für Ärztliche Qualität in Schleswig-Holstein mit Unterstützung des Ministeriums für Justiz und Gesundheit

Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind grundsätzlich keine Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Im Leistungsfall haben sie Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das Gesetz knüpft den jeweiligen Leistungsumfang dabei an die Dauer des geduldeten Aufenthalts.Diese Interpretationshilfe dient als Handreichung zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung von leistungsberechtigten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern – im Folgenden Leistungsberechtigte – nach dem AsylbLG. Sie wurde als Veröffentlichung des Instituts für Ärztliche Qualität in Schleswig-Holstein zwischen den Institutsträgern (Ärztekammer Schleswig-Holstein, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein und Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein) mit dem Ministerium für Justiz und Gesundheit abgestimmt.

Download: Interpretationshilfe Asylbewerberleistungsgesetz