Stipendien für Medizinstudierende in Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein lobt Stipendien an Studierende der Humanmedizin an Schleswig-Holsteinischen Universitätsstandorten aus. Mit der Organisation und Leitung des Projekts wurde das Institut für ärztliche Qualität in Schleswig-Holstein (IÄQSH) beauftragt.
Ziele
Die Förderung beginnt zwei Jahre vor dem dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung mit dem Ziel des Motivationsanreizes, nach Abschluss des Studiums und Approbation insbesondere weiter im ländlichen Raum in unserem Bundesland ärztlich in der hausärztlichen Versorgung oder in einem der Facharztgebiete Pädiatrie, Nervenheilkunde oder Kinder- und Jugendpsychiatrie tätig zu werden.
Das Projekt folgt der Annahme, dass eine zweijährige Weiterbildungszeit in der Gesundheitsversorgung auf dem Land einen ausreichenden Einblick gibt und die damit verbundene Attraktivität dieser Art der ärztlichen Berufsausübung deutlich wird. Zusammen mit der einhergehenden Vernetzung in lokalen Strukturen wird davon ausgegangen, die Stipendiaten zur späteren Niederlassung in ländlichen Regionen mindestens aber im Land Schleswig-Holstein gewinnen zu können. Entsprechende Hilfestellungen werden seitens des IÄQSH und seiner Trägerorganisationen angeboten. Ein Ausstieg aus dem Projekt soll mit Rückzahlung der Fördersumme möglich bleiben.
Umfang der Förderung
Für die zweijährige Förderperiode wird ein monatliches Stipendium in Höhe von 500 € gewährt und eine im zeitlichen Umfang daran gekoppelte Verpflichtung zur ebenfalls zunächst zweijährigen ärztlichen Tätigkeit im Rahmen der Facharztweiterbildung im ländlichen Raum im Sinne des Landesentwicklungsplans (ohne Städte und Umland im ländlichen Raum) vorgesehen. Um einen weiteren Anreiz zum Verbleib im ländlichen Raum oder zumindest im Land Schleswig-Holstein nach Abschluss der Weiterbildung zu bieten wird eine gestaffelte Rückzahlungsverpflichtung der Fördersumme vertraglich vereinbart. Bei Verlassen des Landes Schleswig-Holstein nach Abschluss der ärztlichen Weiterbildung muss die Hälfte des ausgezahlten Betrages zurückerstattet werden. Bei Verbleib im Land und weiterer mindestens zwei Jahre umfassender Tätigkeit mit Facharztstatus entfällt jegliche Rückzahlungsverpflichtung. Teilzeittätigkeiten verlängern die vereinbarten Zeiträume bis zum Erreichen des Vollzeitäquivalents. Begründete Unterbrechungen können auf Antrag vorgenommen werden.
Informationen kompakt
- Vergabe von 8 Stipendien zum Wintersemester 2022
- Fördersumme: grundsätzlich 500 € monatlich
- Förderdauer umfasst das 9. und 10. Semester sowie das Praktische Jahr (PJ), insgesamt 24 Monate
- Verpflichtung nach Abschluss des Studiums und Approbation weiter in Schleswig-Holstein ärztlich in der hausärztlichen Versorgung oder in einem der Facharztgebiete Pädiatrie, Nervenheilkunde oder Kinder- und Jugendpsychiatrie tätig zu sein
- 24 Monate während der Weiterbildungszeit im ländlichen Raum und
- weitere 24 Monate als Fachärztin/Facharzt in Schleswig-Holstein
- Teilzeittätigkeiten verlängern die vereinbarten Zeiträume bis zum Erreichen des Vollzeitäquivalents
- Definition ländlicher Raum (ohne Umland) nach dem Landesentwicklungsplan (LEP) des Landes Schleswig-Holstein
Bewerbung
Richten Sie Ihre elektronische Bewerbung bis zum 18. April 2022 an stipendium@q-institut-sh.de. Nutzen Sie dazu unbedingt das Bewerbungsformular_Stipendium.pdf.
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen (PDF) enthalten:
- Ein zukunftsgerichtetes Motivationsschreiben (max. 2 Seiten / fachlich-inhaltliche und wirtschaftliche Aspekte)
- Einen Lebenslauf
- Eine beidseitige Kopie des Personalausweises bzw. eines entsprechenden Identifikationsdokuments
- Eine Immatrikulationsbescheinigung
- Eine Kopie des Zeugnisses über das Bestehen der vorangegangenen ärztlichen Prüfung
- Ggf. Kopien von Zeugnissen über zuvor absolvierte berufsnahe Ausbildungen und/oder freiwilliges
- Engagement
Ausländische BewerberInnen legen bitte noch einen Nachweis über das Beherrschen der deutschen Sprache
auf C1-Fachsprachniveau sowie den aktuellen Aufenthaltstitel bei.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch einen, mit je einer/m VertreterIn des Ministeriums, der Ärztekammer, Kassenärztlichen Vereinigung, Krankenhausgesellschaft und IÄQSH besetzten Beirat.
Häufig gestellte Fragen – FAQ
Wann endet die Bewerbungsfrist?
Die Bewerbungsfrist endet am 18. April 2022.
Umfasst das Bewerbungsgverfahren auch ein Bewerbungsgespräch?
Der Beirat behält sich die Möglichkeit Bewerbungsgespräche zu führen offen.
Wie definiert sich der ländliche Raum?
Die Definition ländlicher Raum ist in dem Landesentwicklungsplan (LEP) des Landes Schleswig-Holstein festgelegt.
Welchen Umfang hat die Förderung?
Die Förderung umfasst grundsätzlich monatlich 500 € über einen Zeitraum von 2 Jahren.
Sie beziehen BAfög?
Dann nehmen Sie gerne direkt mit uns Kontakt auf und wir erläutern Ihnen die Regelungen.
Dokumente / Formulare
Presseinformationen
Landesregierung vergibt erste Stipendien für Medizinstudierende zur Sicherung der ambulanten Versorgung in Schleswig-Holstein
22.03.2021
KIEL. Die Landesregierung hat die ersten Stipendien für Studierende der Humanmedizin ausgelobt. Die Vergabe der Landesstipendien ist als ein Baustein zur Sicherung der ambulanten Versorgung in Schleswig-Holstein im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Lesen Sie die gesamte PI unter folgendem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/Presse/PI/2021/210322_VIII_Stipendien_ambulante_Versorgung.html