Qualitätskonferenzen für das Krebsregister Schleswig-Holstein

Das Institut für Ärztliche Qualität in Schleswig-Holstein ist seit dem Jahre 2018 mit der Organisation und Durchführung von Qualitätskonferenzen im Rahmen der Krebsregistrierung vom Land Schleswig-Holstein beauftragt.

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Das Gesetz über das Krebsregister des Landes Schleswig-Holstein (Krebsregistergesetz – KRG SH), vom 4. November 2015 (GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2126-13) ist seit dem 26. Mai 2016 in Kraft. Es regelt die fortlaufende und einheitliche Erhebung und Verarbeitung der personen- und krankheitsbezogenen Daten über das Auftreten, die Behandlung, den Verlauf von Krebserkranungen bösartiger Neubildungen einschließlich ihrer Vorstufen, Frühstadien sowie Neubildungen unsicheren und unbekannten Verhaltens sowie gutartiger Tumoren des zentralen Nervensystems.

Das Krebsregister Schleswig-Holstein gliedert sich aus Gründen des Datenschutzes in die Vertrauensstelle und die Registerstelle. Die Leitung des Krebsregister erfolgt durch die Koordinierungsstelle im Ministerium für Justiz und Gesundheit..