Die Gesellschafter

Ärztekammer Schleswig-Holstein

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bad Segeberg. Mitglieder sind alle Ärztinnen und Ärzte, die in Schleswig-Holstein ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Die Aufgaben der Ärztekammer Schleswig-Holstein sind im Gesetz über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe (Heilberufekammergesetz v. 29.02.1996) geregelt.
Zu den Aufgaben der Ärztekammer Schleswig-Holstein gehören neben der grundsätzlichen Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzteschaft insbesondere die Berufsaufsicht, Fortbildung, Weiterbildung, Schlichtung, Versorgung und Fürsorge sowie die Berufsausbildung der Medizinischen Fachangestellten und Operationstechnischen Angestellten nach dem Berufsbildungsgesetz.

 

Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

vertritt 5.300 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten. Sie ist ärztliche Selbstverwaltung und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
steht für Freiheit, Vielfalt und Würde des Berufes ihrer Mitglieder, der Ärzte und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein
sorgt dafür, dass in Schleswig-Holstein Ärzte und Psychotherapeuten vorhanden sind
vereinbart mit den Krankenkassen die Honorare für die Ärzte und Psychotherapeuten und verteilt die von den Krankenkassen zu zahlende Gesamtvergütung an die Ärzte und Psychotherapeuten.
garantiert eine hohe Qualität der ambulanten Versorgung.
organisiert den ärztlichen Bereitschaftsdienst in sprechstundenfreien Zeiten.
prüft die Abrechnung ihrer Mitglieder auf Richtigkeit und wickelt sie mit den Kassen ab. Außerdem berät die KVSH bei Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsfragen in der Arzneimittelverordnung.
nimmt Aufgaben der gemeinsamen Selbstverwaltung wahr. Das geschieht zum Beispiel im Zulassungsausschuss, wo Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen gemeinsam entscheiden, ob sich ein Arzt oder Psychotherapeut niederlassen und zu Lasten der Krankenkassen abrechnen darf.
setzt sich berufspolitisch dafür ein, dass Freiberuflichkeit, Niederlassungsfreiheit und freie Arztwahl gewahrt bleiben.

 

Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein

Die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH) ist der Verband der Krankenhausträger in Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel. Die Mitgliedschaft im Verband ist freiwillig. Derzeit vertreten wir 82 Krankenhäuser im Land mit 19.846 Betten. Die KGSH besteht seit 1947 in der Rechtsform des eingetragenen Vereins. Als Landesverband der Krankenhausträger ist sie im Verbund mit 15 weiteren Landeskrankenhausgesellschaften Mitglied der Deutschen Krankenhausgesell-schaft e.V. (DKG).
Mitglieder der KGSH sind die Träger von öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern sowie deren Verbände. Dazu gehören kommunale Krankenhäuser, Universitätskliniken, kirchliche Krankenhäuser, Kliniken der Wohlfahrtsverbände, des Deutschen Roten Kreuzes, der Deutschen Rentenversicherung Nord, die Fachkliniken im Land sowie Privatkliniken.